Es ist der Margarethe Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge wichtig zu zeigen, wofür sie steht und in welchem Maße sie sich für die Belange und Interessen ihrer Mieterinnen und Mieter einsetzt. In diesem Service-Überblick finden Sie daher Angebote, die ständig überarbeitet und erweitert werden. Denn das Leben auf der Margarethenhöhe ist aus Tradition ein Musterbeispiel für moderne Lebensqualität und Wohnkultur.
Das Leben auf der Margarethenhöhe ist nach wie vor ein Musterbeispiel für Lebensqualität und Wohnkultur.
Sicherlich haben auch Sie bereits festgestellt, dass die Margarethenhöhe insbesondere für unsere jüngeren Mitbürger ein kinder- sowie familienfreundlicher Standort ist. Wir möchten zu diesem Thema einen weiteren positiven Beitrag leisten und fördern daher schon seit längerer Zeit den Nachwuchs auf der Margarethenhöhe. Kinder sind die Zukunft von morgen!
Für jedes neugeborene Kind reduzieren wir als Willkommensgruß Ihre monatliche Grundmiete für 12 Monate um € 25,00. Voraussetzungen für diese Geburtenprämie sind, dass die glücklichen Eltern die Geburtsurkunde vorlegen und aktuelle Vertragspartner sind.
Es freut uns sehr, dass wir mit der Umsetzung dieser Mieterprämie das Leben auf der Margarethenhöhe noch lebenswerter machen können.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Folke Dahms oder Frau Ilka Dungs
Telefon:
0201 / 87108-0
Fax:
0201 / 718101
Anmerkung: Die Einführung der Mieterprämien und deren Höhe erfolgt ausschließlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Die Kleinen auf der Margarethenhöhe kommen groß raus – jedenfalls was die Betreuung und Förderung in Kindergärten, einer Großtagespflegestelle und der Grundschule betrifft.
Folgende Kindergärten freuen sich auf Ihren Nachwuchs:
Kindergarten der evangelischen Gemeinde, Steile Straße 60, Telefon 2664624100, E Mail:info-kita-sts@diakoniewerk-essen.de, Homepage: www.diakoniewerk-essen.de/Kinder/Kindertagesstaetten/3553-Kita+Steile+Strasse
Kindergarten der katholischen Gemeinde „Zur Heiligen Familie“, Lehnsgrund 6,
Telefon 71 92 99, Homepage http://www.meheifa.de
Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt, Helgolandring 98, Telefon 71 03 880,
Homepage http://www.awo-essen.de/kinder/kita/kindertagesstaette-sommerburg
U3-Gruppe in der sog. „Großtagespflegestelle“, Lehnsgrund 6, über der katholischen Kita, aber selbstständig und konfessionell ungebunden. Kontakt: Beate Seitz-Laufs, Telefonnummer 0163 – 88 62 815
Der Margarethenhof, als eine Tagesstätte für Senioren und Alleinstehende, ist eine Einrichtung der Margarethe Krupp-Stiftung. Jeden Monat gibt es neben festen Terminen auch ein wechselndes Programm. Sie finden das jeweils aktuelle Programm in den Schaukästen der Margarethe Krupp-Stiftung auf der Margarethenhöhe.
Im Margarethenhof können Sie
– Kaffee und Erfrischungsgetränke bekommen
– sich mit anderen Besuchern unterhalten
– spielen
– singen
– Englisch lernen
– Vorträge anhören, Dias und Filme sehen
– kleine Wanderungen und Ausflüge unternehmen
– Feste feiern (Anlass z. B.: Karneval, Nikolaus, Sommer- bzw. Herbstfest).
Der Margarethenhof hat einen Helferkreis. Das sind Frauen und Männer, die die tägliche Betreuung der Tagesstätte übernehmen. Einmal im Jahr findet eine ganztägige Helferkreisfahrt statt. Der Helferkreis freut sich über jeden neuen Gast.
Jeder Bewohner der Margarethenhöhe ist herzlich eingeladen, zu kommen und mitzumachen. Erleben Sie die gute Gemeinschaft im Margarethenhof. Es werden keine Beiträge erhoben.
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 14.30 – 17.30 Uhr
Ort: Wortbergrode 4, 45149 Essen
Telefon: 0201 / 710622 (15.00 – 17.00 Uhr)
Ansprechpartner
Leitung: Roswitha Bausewein
Telefon: 0176 / 53 30 99 74
Seit mehreren Jahren nimmt die Zahl von Einbrüchen in Wohnungen deutlich zu. Dieser Trend wurde nun erstmal umgekehrt. Wurden im Jahr 2015 bundesweit ca. 167.000 Einbrüche verzeichnet, waren es im Jahr 2016 bereits ca. 151.000 Einbrüche. In den Wintermonaten geschehen tagsüber die häufigsten Einbrüche. Aus Erfahrung sind gute Hindernisse für Täter aufmerksame Nachbarn und gesicherte Wohnungen. Wer früh morgens aus dem Haus geht, die Fenster gekippt stehen lässt und nur die Wohnungseingangstüre zuzieht, ist sehr leichtsinnig. Die polizeiliche Kriminalprävention sagt: Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster! Es wird empfohlen die Wohnung gut quer und stoß zu lüften, danach alle Fenster fest zu schließen und die Wohnungseingangstüre vollständig abzuschließen.
Viele weitere Informationen erhalten Sie bei der Polizei durch eine Einbruchschutz-kampagne auf der Internetseite www.k-einbruch.de.
Die Margarethenhöhe, benannt nach der Stifterin Margarethe Krupp, galt schon während ihrer Entstehungszeit zwischen 1909 und 1938 als Paradebeispiel eines zweckmäßigen Viertels mit Wohlfühlfaktor. Noch heute üben die Häuser, von denen kaum eines dem anderen gleicht, nicht nur auf architektonisch Interessierte eine starke Anziehungskraft aus. Die Bauten fügen sich harmonisch in ein ganzheitliches Siedlungsbild ein. Dies gilt auch für alle, die Flair und Charme eines besonderen Viertels zu schätzen wissen.
Die Gartenstadt ist als „Gesamtkunstwerk“ ein „Denkmal von europäischen Rang“ und gehört so zum Programm vieler Stadtrundfahrten. Darüber hinaus zeigen auch Touristen aus ganz Europa großes Interesse. Den Dank hierfür verdient natürlich die Stifterin Margarethe Krupp, die untypisch für die damalige Zeit eine Stiftung dieses Ausmaßes gegründet hat. Ebenso Georg Metzendorf, der damals als junger Architekt und Stadtplaner den neuen Gartenstadtgedanken aufgenommen und hervorragend umgesetzt hat. Und die Stadt Essen, die dieses Bauprojekt ermöglicht und aktiv begleitet hat.
In enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz sind unsere Renovierungen oder Modernisierungen sowie die zukünftige Ausstattung auf einen dauerhaften Erhalt unserer Wohneinheiten angelegt.
Durch ein gutes Ausstattungskonzept wird attraktiver Wohnraum geschaffen und bietet unseren Mietern modernen Wohnkomfort.
Alle unsere Wohnungen sind mit einem modernen Multimediaanschluss für Telefonie, Internet und TV-Versorgung ausgestattet.
Auf der „Alten“ Margarethenhöhe werden in Abstimmung mit dem Denkmalschutz auch die Grundrisse heutigen Wohnstandards angepasst. „Gefangene“ und Durchgangsräume werden weitestgehend aufgelöst und Bäder und Küchen neu angelegt. In Einzelfällen entstehen auch Maisonettenwohnungen durch das Integrieren des Dachgeschosses.
Reizvoll ist natürlich auch der zugehörige Garten, ob als eigengenutzter oder als Gemeinschaftsgarten ausgelegt.
Im Denkmalschutz gibt es natürlich auch viele erhaltenswerte Komponenten, z. B. Fenster, Haustüren oder auch komplett überarbeitete Holztreppen. So ist bereits für jedes Fenster festgelegt, in wieweit es erhalten bleibt oder durch ein neues Holzfenster ergänzt oder ersetzt wird.
Die Wärme- und Warmwasserversorgung erfüllt nach Modernisierung selbstverständlich heutigen Anforderungen. Gleiches gilt für die Badgestaltung und die Elektroinstallation (wenn möglich berücksichtigen wir Ihre Wünsche).
Im nicht denkmalgeschützten Bestand werden unsere Wohnungen ebenfalls auf heutigen Stand gebracht. Zusätzliche Maßnahmen sind in der Instandhaltung neue Haustüranlagen mit Gegensprechanlagen. Auch barrierefrei erreichbare Wohnungen gehören zum Angebot der Margarethe Krupp-Stiftung.
Neben der sehr guten U-Bahn-Anbindung an die Essener Innenstadt und den Hauptbahnhof bietet stadtmobil mit seiner CarSharing-Flotte eine hervorragende Alternative zum eigenen Fahrzeug. Neben frei abgestellten „stadtflitzer“-Autos auf der Margarethenhöhe werden zwei Standorte in direkter Nähe zur U-Bahn durch die Margarethe Krupp-Stiftung zur Verfügung gestellt. An der Ecke Sommerburgstraße/Lührmannwald steht ein Wagen der Mini-Klasse zur Anmietung bereit. Ein besonderes Highlight ist die Möglichkeit ein E-Mobil zu nutzen. Es steht direkt neben unserem Verwaltungsgebäude an der Sommerburgstraße 16.
Zum Vorteil für die Mieterinnen und Mieter der Margarethe Krupp-Stiftung ist die Margarethe Krupp-Stiftung eine Kooperation mit stadtmobil eingegangen und hat besondere Konditionen ausgehandelt:
Mieterinnen und Mieter können den Grünschnitt in die Container unterhalb des Parkplatzes neben dem Haus Lührmannwald 12 entsorgen.
Sie sind schon Mieter bei uns und suchen eine Abstell-/Einstellmöglichkeit für Ihr Auto, Motorrad, Wohnmobil/-wagen etc.?
Bitte reichen Sie uns kurz schriftlich Ihr Interesse an einer Garage, eines Einstellplatzes oder eines Tiefgaragenplatzes ein. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anfrage.
Die Anfragen von Mietinteressenten in diesem Bereich sind sehr groß, d. h. wir haben noch heute eine durchschnittliche Wartezeit von 1 bis 5 Jahren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine Auskunft darüber geben können, wie lange es bis zu einer erfolgreichen Vermittlung dauert.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Frau Folke Dahms
Telefon: 0201 / 87108-0
Fax: 0201 / 718101
E-Mail: f.dahms (at) margarethe-krupp-stiftung.de
Frau Ilka Dungs
Telefon: 0201 / 87108-0
Fax: 0201 / 718101
E-Mail: i.dungs (at) margarethe-krupp-stiftung.de
Der EnergieSparService Essen richtet sich an Essener Bürgerinnen und Bürger, die ihren Energieverbrauch dauerhaft senken und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchten.
Weitere Informationen erhalten Sie durch die:
NEUE ARBEIT der Diakonie Essen gGmbH
Langemarckstraße 28
45141 Essen
Telefon: 0201 / 5 23 26 22
Telefax: 0201 / 8 94 13-33
E-Mail:
energiesparservice@neue-arbeit-essen.de
Internet:
www.neue-arbeit-essen.de
www.energiesparservice-essen.de
Die Versorgung unserer gesamten Wohnungsbestände mit aktuellen elektronischen und digitalen Medien (Internet, Telefon, Fernsehen und Radio, etc.) ist durch einen erfahrenen und qualifizierten Kooperationspartner, die Firma Multimedia-Kundenservice GmbH, gewährleistet. Alle Mietvertragspartner der Margarethe Krupp-Stiftung profitieren dadurch von besonders attraktiven Leistungspaketen.
MMKS GmbH
Rombacher Hütte 18
44795 Bochum
Telefon: 0234/9433150
Telefax:0234/9433135
E-Mail:
info@multimedia-kundenservice.de
Internet:
www.multimedia-kundenservice.de
Auf der Seite der Stadt Essen können Sie den aktuell geltenden Mietspiegel abrufen: Mietspiegel Stadt Essen
Die Margarethe Krupp-Stiftung (MKS) bietet ihren Mieterinnen und Mietern mit „MEINE MKS“ einen neuen und digitalen Service. Das Kundenportal für den PC und die App für Smartphone und mobile Endgeräte hat 365 Tage im Jahr rund um die Uhr geöffnet und bietet schnelle und vielfältige Information und Kommunikation.
Wie Sie die App einrichten, erfahren Sie in der Anleitung.
Ob Kindertagesstätte, Nachbarschaftshilfe, Sportverein, Kirchengemeinde, Arztpraxis, Supermarkt oder Seniorenzentrum. Auf der Margarethenhöhe sind Sie bestens aufgehoben. Mit einer perfekten Infrastruktur, zum Beispiel einer U-Bahn-Direktverbindung mit der U17, in unmittelbarer Nachbarschaft. In fußläufiger Nähe erreichen Sie verschiedene Institutionen und können sich für den täglichen Bedarf eindecken.
Aufgrund vieler persönlicher Anfragen sind wir gerne dem Vorschlag zur Einrichtung einer Gästewohnung gefolgt. Mittlerweile haben wir aufgrund der Nachfrage noch eine zweite Gästewohnung dazu eingerichtet.
Beide Gästewohnungen liegen zentral mitten auf der Margarethenhöhe. Sie sind vollständig möbliert. Vom Kleiderschrank über die Kaffeemaschine, Kühlschrank, etc. finden Sie in den Gästewohnungen alles, was das Wohnen auf der schönen Margarethenhöhe angenehm macht.
Die zweite Gästewohnung mit dem schönen Namen „Bertha“ befindet sich ebenfalls im Dachgeschoss in der Sommerburgstraße 151, wo sich nebenan schon Gästewohnung Nr. 1, „Margarethe“, befindet.
„Bertha“, die zweite Gästewohnung, ist maximal für drei Personen ausgelegt und etwa 44 qm groß, verfügt über Wohnküche, Schlafzimmer und Bad.
„Margarethe“, die schon länger bestehende aber nicht minder modern eingerichtete 48 qm große Gästewohnung, ist für maximal vier Personen geeignet, wovon zwei Besucher auf einem Schlafsofa von 1,40 m Breite nächtigen müssten.
Unsere Bilder von „Bertha“ und „Margarethe“ geben Ihnen einen Eindruck, wie schön Sie als Gast der Margarethenhöhe in unserem Stadtteil wohnen können.
Sie möchten gern die Margarethenhöhe besuchen oder würden gern mal wieder die ganze Familie einladen und suchen eine gute und günstige Unterkunft für mehrere Nächte? Oder erwarten Sie Besuch von Freunden, aber Ihre eigene Wohnung ist nicht groß genug? Kein Problem mit unserem besonderen Angebot!
Sie haben Fragen zur Margaretenhöhe, möchten einen realen Rundgang buchen oder haben ein anderes Anliegen? Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.
Ich interessiere mich für
Die Margarethe Krupp-Stiftung und Vodafone hatten auf der historischen Margarethenhöhe zum Herbstfest eingeladen und circa…
Einen großen Weihnachtsbaum soll es im neuen Foyer der Margarethe Krupp-Stiftung in diesem Jahr geben.…
Liebe Mieterinnen und Mieter Am 17.11.2024 in der Zeit von 0.00 Uhr bis 06.00 Uhr…
2017 sind die ersten beiden Bände unseres Kundenmagazins „Die Margarethenhöhe“ erschienen.
In vielen Gesprächen mit unseren Mieterinnen und Mietern haben wir erfahren, wie wichtig Informationen aus der Margarethe Krupp-Stiftung, aber auch rund um das Wohnen auf der Margarethenhöhe sind. Diesem Bedürfnis kommen wir sehr gerne mit vielen neuen Informationen pro Band nach.
Der Ausdruck „Band“ ist nicht von ungefähr gewählt worden, denn wir verstehen unser Magazin eher als „Sammelband“, der das Leben auf der Margarethenhöhe und die vielfältigen Aktivitäten der Margarethe Krupp-Stiftung wiederspiegelt.
Daher bieten wir all‘ den Bewohnern der Margarethenhöhe, die Publikationen über ihren Stadtteil sammeln, kostenlos einen praktischen Schuber an, in dem bis zu zehn Bände repräsentativ aufbewahrt werden können.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Mieten und Wohnen in den Objekten der Margarethe Krupp-Stiftung finden Sie hier. Hier finden die passenden Antworten, zum Beispiel zum Thema Kinderbonus, Mietergärten, Energiesparen, Feuerschutz, Treppenhausreinigung, Denkmalschutzregeln oder Einbruchsicherheit.
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und ist von allen Vertragspartnern zu unterschreiben.
Nein, denn eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist rechtlich unwirksam. Laut der gesetzlichen Bestimmung ist eine Kündigung handschriftlich zu unterschreiben und muss dem Vermieter im Original zugestellt werden.
Mietergärten sind Bestandteil des gemeinsamen Wohnumfeldes, sie wurden mit erheblichen finanziellen Mitteln der Margarethe Krupp-Stiftung und auch öffentlichen Mitteln gefördert. Sie dienen der Eigenversorgung, der Erholung und der sinnvollen Freizeitgestaltung des Mieters. Leider kann nicht jedem Mieter ein Mietergarten zur Verfügung gestellt werden. Bei der Übernahme eines Mietergartens müssen gewisse Verpflichtungen übernommen werden. Diese sind in den allgemeinen Richtlinien niedergelegt.
Bei der Gestaltung der Gärten sollte berücksichtigt werden, dass es sich hierbei um einen wichtigen Bestandteil der Margarethenhöhe handelt. Dem Besucher ist aus zumutbarer Entfernung ein Einblick in die Gärten zu ermöglichen.
Die allgemeinen Richtlinien zur Nutzung vorhandener Mietergärten können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Ihr Ansprechpartner:
Marcus Roll
Telefon: 0176 / 63469849
Bis zum dritten Werktag eines Monats muss die Kündigung erfolgt sein. Sofern keine andere Kündigungsfrist bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des letzten Kalendermonats der Kündigungsfrist.
Beispiel: Die Kündigung für einen Wohnraummietvertag, die zum 31. Juli gültig werden soll, muss bis spätestens zum dritten Werktag im Mai beim Vermieter eingehen.
Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist nicht der Tag der Absendung, sondern der des Eingangs des vom Mieter – bei mehreren Mietern des von allen Mietern – eigenhändig unterschriebenen Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich.
In diesem Fall besteht kein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier drei Monate.
Die Entlassung einer der Vertragspartner aus dem bestehenden Mietvertrag bedarf der schriftlichen Antragsstellung und muss vom Vermieter ausdrücklich schriftlich genehmigt werden.
Eine Hausordnung ist immer Bestandteil unserer Mietverträge.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Kellereingangs/-ausgangstür beim Verlassen des Raumes abschließen.
Blumenkästen verschönern das allgemeine Umfeld, was gerade in einer Gartenstadt wie auf der Margarethenhöhe gerne gesehen ist. Jedoch ist bei der Anbringung der Blumenkästen auf einiges zu achten.
Im Bereich „Denkmalschutz“ ist es vorher mit dem Vermieter abzustimmen, ob Blumenkästen angebracht werden dürfen.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass Blumenkästen und Blumenbretter so anzubringen sind, dass keine Unfallgefahr besteht. Beim Gießen der Pflanzen ist darauf zu achten, dass keine Beschädigung der Hauswand entsteht und dass kein Gießwasser auf die Fenster und Balkone von Mitbewohnern tropft. Auch auf Passanten ist Rücksicht zu nehmen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie darauf achten, dass Fluchtwege wie Haus- und Kellerflure freigehalten werden. Natürlich besteht eine Ausnahme für Rollatoren und Kinderwagen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist, so dass die Fluchtwege nicht versperrt werden und die Nutzung für andere Hausbewohner nicht unnötig erschwert wird.
Fahrräder sollten auf den dafür vorgesehenen Flächen verstaut werden. Wenn diese nicht vorhanden sind, dann sind diese in den eigenen Mieterkellern unterzubringen.
Die Anschaffung von Haustieren, z. B. Hund oder Katze ist grundsätzlich mit dem Vermieter abzusprechen. Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Duldung möglich. Kleintiere sind ohne Einverständnis in geringer Anzahl zu halten. Dazu zählen z. B. Hamster, Zierfische und ähnliche.
Die Haltung von exotischen Tieren, wie z. B. Schlangen, Skorpionen und ähnlichen Tieren ist ausdrücklich untersagt.
Da hierdurch die Fluchtwege beeinträchtigt würden, ist das Abstellen von Schuhen oder sonstigen Gegenständen untersagt. Dies dient der Sicherheit aller Hausbewohner.
Alle Baumaßnahmen sind beim Vermieter schriftlich zu beantragen. Sollten diese genehmigt werden, sind alle damit verbundenen Bedingungen zu beachten. Alle Kosten die im Zusammenhang mit dieser Art von Umbau stehen sind vom Mieter zu tragen. Der Vermieter übernimmt und erstattet keinerlei Kosten. Auf Wunsch des Vermieters sind Veränderungen der Mietsache, vom Mieter bis spätestens zum Ende des Mietverhältnisses unter Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu beseitigen. Die Kosten trägt der Mieter.
In jedem Fall ist eine Veränderung beim Vermieter schriftlich zu beantragen. Sollte eine Genehmigung erteilt werden, sind alle damit verbundenen Bedingungen zu beachten. Alle Kosten die im Zusammenhang mit dieser Art von Umbau stehen, sind vom Mieter zu tragen. Auf Wunsch des Vermieters ist bei Beendigung des Mietverhältnisses der Zustand wie bei Einzug wiederherzustellen.
Das Installieren einer eigenen Satellitenantenne ist grundsätzlich untersagt. Sollte eine rechtlich anerkannte Ausnahme vorliegen, so ist eine Abstimmung mit dem Vermieter vorzunehmen.
Das Auftreten von Schimmel kann viele Gründe haben. Die häufigste Ursache für Schimmelbildung ist Kondensationsfeuchtigkeit. Durch richtiges Lüften und Heizen lässt sie sich vermeiden. Entsprechende Tipps für den täglichen Gebrauch bietet unser Informationsblatt, welches Sie bei uns erhalten.
Weiterhin kann ein technischer Mitarbeiter zur Beratung und zur Begutachtung auch einen Ortstermin durchführen. Das Ergebnis wird dem Mieter nach der Auswertung mitgeteilt.
Grundsätzlich können Sie sich bei der Margarethe Krupp-Stiftung um eine Wohnung bewerben, jedoch können Sie sich nicht für eine bestimmte Wohnung vormerken lassen.
Das gleiche gilt für Einfamilienhäuser und Garagen. Aufgrund der begrenzten Anzahl und der großen Nachfrage ist mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.
Um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu dürfen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, den es bei dem Einwohneramt, Fachabteilung Wohnungsangelegenheiten der Stadt Essen gibt. Die einmalige Ausstellung muss dort beantragt werden. Ihnen werden Gebühren in Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt. Dieser Wohnberechtigungsschein ist in ganz NRW gültig, jedoch mit einer einjährigen Begrenzung.
Der Wohnberechtigungsschein (WBS), umgangssprachlich auch §5-Schein, ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) zu beziehen. Er wird im §5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) geregelt.
Die monatlich bis zum dritten Werktag an den Vermieter zu leistende Miete setzt sich aus der Grundmiete für die Wohnung und die Vorauszahlung auf die gesetzlichen Betriebskosten zusammen. Weiterhin wird bei einigen Wohnungen auch eine Heizkostenvorauszahlung mit der monatlichen Miete eingezogen.
Die zu hinterlegende Kaution wird zu den gesetzlichen Zinsen verzinst.
Die Kaution wird erst nach einer ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohneinheit ausgezahlt, sofern von Seiten des Vermieters keine Ansprüche mehr aus dem vorangegangenen Mietverhältnis bestehen.